LEISTUNGEN
Schwangerschaft
Die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen. Es ist ein ganz besonderes Ereignis in ihrem Leben und Sie fragen sich:
Was kann ich tun, damit mein Kind gesund zur Welt kommt?
Es kommen viele neue Dinge auf Sie zu und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes.
Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.
Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein. Dadurch können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachkommen.
Mutterschaftsvorsorgerichtlinien
Nachdem wir eine Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgt eine Reihe von Untersuchungen.
- Frauenärztliche Untersuchung
Diese wird zunächst im ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
- Untersuchung von Scheide und Gebärmutter
- Blutdruckmessung
- Gewichtskontrolle
- Urinuntersuchung
- Blutuntersuchung
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtests, um ggf. Blutgruppenunverträglichkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24.-28 SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich eine Untersuchung auf HIV (AIDS Virus) durchführen zu lassen.
Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmal eine Blutabnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
- Ultraschalluntersuchungen
Während der Schwangerschaft sind regulär 3 Ultraschalluntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen:
- 1. Screening 9.-12. SSW
- 2. Screening 19.22. SSW
- 3. Screening 29.-32. SSW
Mit Hilfe dieser Untersuchungen können in vielen Fällen evtl. schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine evtl. Therapie begonnen werden.
Nachfolgend möchten wir Ihnen weitere Untersuchungen und Maßnahmen erläutern, die sinnvoll und empfehlenswert sind. Die Kosten hierfür müssten jedoch von Ihnen persönlich getragen werden.
- Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft
Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall. Die zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind sicher medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig.
Wir sind gerne bereit- außerhalb der regulären Schwangerschaftsvorsorge – auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, diese zusätzlichen sonographischen Untersuchungen durchzuführen.
- Ersttrimesterscreening/ erweiterter Basisultraschall
- Screening auf Toxoplasmose und Cytomegalievirus
- Abstrich auf B- Streptokokken
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Bitte beachten Sie die Ansage des Anrufbeantworters nach Praxisschluss. Nach 19 Uhr und am Wochenende gibt es einen frauenärztlichen Bereitschaftsdienst.